Kostenerstattung
und Abrechnung

Kostenerstattung und Abrechnung

Kostenerstattung und Abrechnung

Privat Versicherte Patienten bekommen bei uns nach Beendigung der Behandlung eine Rechnung, in der die Kosten der Behandlung nach der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh) berechnet sind. Diese Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen, unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse die Kosten bereits erstattet hat oder nicht. Der Patient tritt in diesem Fall in Vorleistung!

Patienten mit einer Beihilfe-Versicherung kann es passieren, dass sie zu den Behandlungskosten einen Teil selbst bezahlen müssen. Da die Beihilfe Höchstsätze seit fast 18 Jahren nicht erhöht wurden, im Gegensatz zu vielen anderen Kosten, die wir zu tragen haben. Daher mussten wir, so wie viele andere Heilmittelerbringer auch, unsere Behandlungspreise (GebüTh) erhöhen.

Dafür bekommen Sie bei uns die bestmögliche, auf Sie individuell abgestimmte Therapie von hochqualifizierten Physiotherapeuten!